SPS bietet mit dmpservices umfangreiche Dienstleistungen für das RSA-konforme Datenmanagement.
Eine strikte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (DSGVO, SGB), ein Höchstmaß an Prozess- und Verfahrenssicherheit sowie der Einsatz innovativer Technologie machen SPS zu einem zuverlässigen Partner.
SPS ist DMP Datenstelle für die Vertragsgebiete
- Baden-Württemberg (ohne AOK, SVLFG)
- Hessen
- Hessen Brustkrebs
- Nordrhein
- Sachsen
- Thüringen

Informationen für Praxen und Kliniken
Baden-Württemberg
Hessen
Hessen-Brustkrebs
Sachsen
Nordrhein
Thüringen
Bitte achten Sie stets darauf, die erstellten DMP-Dokumentationen zeitnah (innerhalb von 10 Tagen nach Erstellung) an die Datenstelle zu übermitteln. Bei Übermittlung aller im Quartal erstellten Dokumentationen zum Quartalsende besteht das Risiko der Verfristung.
Dokumentationen (auch Korrekturen!), die nach dem gesetzlichen Verfristungstermin* in der Datenstelle eingehen, können nicht mehr verarbeitet werden.
*Verfristungstermin: 52 Tage nach Quartalsende
Bitte beachten:
- Seit dem 01.04.2021 gibt es ein neues TE/EWE-Formular. Bitte verwenden Sie nur noch die neuen, indikationsübergreifenden Teilnahme-/Einwilligungserklärungen mit dem Formularschlüssel 070E. Bitte senden Sie an die Datenstelle ausschließlich das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Exemplar für die Datenstelle.
- Seit 2021 werden keine Sicherheitsupdates mehr für den Internet Explorer bereitgestellt. Deshalb empfehlen wir Ihnen für die Verwendung des Arztonlineportals einen anderen Browser wie beispielsweise Microsoft Edge oder Google Chrome.
Information zur monatlichen Arztinformation:
Von der Datenstelle erhalten Sie monatlich per Post eine Arztinformation mit einer detaillierten Aufstellung aller im Vormonat bei der Datenstelle eingegangenen Dokumentationen und deren Verarbeitungsstatus. Bitte kontrollieren Sie die Arztinformation immer! Sollten Sie in der Arztinformation Abweichungen zu Ihren Unterlagen feststellen, bitten wir Sie, sich möglichst zeitnah mit der Praxishotline in Verbindung zu setzen. Nach dem Verfristungstermin können keine Dokumentationen mehr für das entsprechende Quartal eingereicht werden.
Die Arztinformation erhalten Sie nur, sofern Dokumentationen im Vormonat bei uns eingegangen sind. Erhalten Sie bis zum 15. des Monats keine Arztinformation, obwohl Sie Dokumentationen im Vormonat eingereicht haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit unserer Praxishotline in Verbindung. Möglicherweise gab es bei der Übermittlung Ihrer Dokumentationen ein Problem.
Auf der rechten Seite finden Sie ein Muster der monatlichen Arztinformation als PDF zum Download.
Market research
Muster
Arztinformation
Die einmal erfassten Dokumentationen sind in Ihrem persönlichen Bereich gespeichert und jederzeit wieder abrufbar.
Die zusätzlich zur Verfügung stehende Reminderfunktion erinnert Sie an die im laufenden Quartal noch einzureichenden Dokumentationen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei DMPsysOnline um eine Möglichkeit zur Erstellung der DMP-Dokumentationen inkl. Übermittlung an die Datenstelle handelt. Patientendaten aus Ihrer Praxissoftware können nicht in DMPsysOnline übertragen werden. Das bedeutet, dass die Praxis- sowie Patientenstammdaten manuell von Ihnen angelegt werden müssen. Einmal angelegt, sind die Daten dann für Änderungen bzw. folgende Dokumentationen gespeichert und werden bei der Erstellung von nachfolgenden Dokumentationen übernommen. Änderungen in den Stammdaten können selbstverständlich jederzeit von Ihnen vorgenommen werden.
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular für das Arztonlineportal finden Sie hier.

Informationen für Krankenkassen und Verbände
Als Datenstelle sind wir von den ARGE u.a. beauftragt zur:
- Entgegennahme und Weiterleitung der Teilnahme-/Einwilligungserklärungen
- Entgegennahme der Erst- und Folgedokumentationen
- Kontrolle auf Einhaltung der Fristen der jeweiligen Dokumentationen
- Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der Leistungserbringer
- Überprüfung der Dokumentationsdaten auf Vollständigkeit und Plausibilität
- Nachforderung unvollständiger oder unplausibler Daten
- Weiterleitung der Dokumentationsdaten an die Krankenkassen bzw. der benannten datenannehmende Stelle
- Archivierung der Daten und Nachforderungen
- Lieferung des Statusdatensatzes an die Krankenkassen. Unten stehend finden Sie die aktuell gültige Datensatzbeschreibung des Statusdatensatzes
- Leistungen zur RSA-Prüfung nach § 20 Abs. 4 RSAV. Unten stehend finden Sie das aktuell gültige RSA-Prüfhandbuch
- Erstellung und Versendung der monatlichen Arztinformation an die Ärzte. Ein Muster des Arztreports finden Sie unten stehend.
- Erstellung und Versendung eines quartalsweisen Arztreminders an die Ärzte (in Hessen, Baden-Württemberg und Thüringen).
- Schriftliche Informationen an die Leistungserbringer bei Eingang nicht verarbeitbarer oder fehlerhaften Dokumentationslieferungen
- Annahme und Verarbeitung der von den Krankenkassen übermittelten RDE-Datensätze. Unten stehend finden Sie die aktuell gültige Datensatzbeschreibung.
Muster und weitere PDF
Market research
Statusdatensatz V4
Datensatzbeschreibung zur Übermittlung eines DMP-Statusdatensatzes im csv-Format
Market research
Rückmeldedatensatz V4
CSV-Datensatzbeschreibung für die Übermittlung der Rückmeldedaten der Krankenkassen
Market research
RSA-Prüfhandbuch
RSA-Prüfhandbuch und -Durchführungshinweise Versicherungszeiten
Market research
Muster
Arztinformation
Market research
Muster - Baden Württemberg
Arztreminder
Market research
Muster - Hessen
Arztreminder
Article
Muster - Hessen - Brustkrebs
Arztreminder
Article
Muster - Thüringen
Arztreminder
Informationen zum Kassenonlineportal sowie die Anmeldeformulare finden Sie hier: https://dmp-kassenportal.sps-prien.de/

Die Krankenkassen erhalten regelmäßig folgende Reports:
- wöchentlich den sog. Verfristungsreport. In diesem Report finden Sie alle, in der vorangegangenen Woche bei Eingang verfristeten Dokumentationen sowie Dokumentationen, die nach dem Verfristungstermin und erfolglosem Korrekturverfahren unplausibel verfristet sind. Ein Muster des Verfristungsreports finden Sie unten stehend.
- monatlich den sog. Mengenreport. In diesem Report finden Sie die Anzahl der im vorangegangenen Monat in der Datenstelle eingegangen Dokumentationen (ED + FD) sowie Teilnahme-/Einwilligungserklärungen. Ein Muster des Mengenreports finden Sie unten stehend.
Die Vertreter der Kassenverbände je KV-Bereich erhalten regelmäßig folgende Reports:
- Monatlich den sog. kassenübergreifenden Mengenreport (ARGE). In diesem Report wird die Anzahl, getrennt nach Kassenart, im vorangegangenen Monat eingegangenen Dokumentationen (ED + FD) sowie Teilnahme-/Einwilligungserklärungen aufgelistet. Ein Muster des Mengenreports finden Sie unten stehend.
- Monatlich den sog. Arztreport. In diesem Report wird die Anzahl der im vorangegangenen Monat in der Datenstelle eingegangenen Dokumentationen (ED + FD) je BSNR/LANR bzw. KH-IK aufgelistet. Ein Muster des Arztreport finden Sie unten stehend.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der E-Mail-Adresse datenstelle@dmpservices.de oder telefonisch unter +49 951 30939-12 gerne zur Verfügung. Falls Sie Fragen zu Dokumentationen von Versicherten haben, geben Sie in Ihrer E-Mail bitte immer Versichertennummer, Indikation und KV-Bereich an.
Muster und weitere PDF
Article
Muster
Verfristungsreport
Article
Muster
Mengenreport - Kasse
Article
Muster
Mengenreport - ARGE
Article
Muster
Arztreport