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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SPS Germany

I.          Gegenstand der Bedingungen, Geltungsbereich

Gegenstand dieser Bedingungen sind die Lieferungen und Leistungen der SPS GmbH (SPS) für gewerbliche Kunden.

Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil aller Angebote und Vereinbarungen der SPS, bei ständiger Geschäftsverbindung auch für alle zukünftigen Vereinbarungen und Einzelaufträge, und zwar gegenüber Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Entgegenstehende oder von Geschäftsbedingungen der SPS abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur und insoweit, als die SPS ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn SPS den anders entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen oder der Kunde in seinem Auftrag Bezug auf anders lautende Bedingungen genommen hat.

II.         Vertragsabschluss

Alle Angebote von SPS sind freibleibend. Verträge kommen erst mit der Auftragsbestätigung oder der Durchführung des Auftrages durch SPS zustande. Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der SPS. Dies gilt auch für Nebenabreden oder die Änderung dieser Bedingungen sowie die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

III.        Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen schriftlichen und von SPS unterschriebenen Vertragsunterlagen. Alle Erklärungen, Beschaffenheitsangaben, Zusicherungen, Garantien der SPS, einschließlich derjenigen ihrer Vertreter, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt entsprechend für alle Abreden sowie die Vereinbarung von SLAs des Kunden.

Einwendungen gegen eine Auftragsbestätigung von SPS sind vom Kunden unverzüglich schriftlich zu erheben.

IV.        Störung der Geschäftsgrundlage, Höhere Gewalt 

Haben sich Umstände nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert oder beeinflussen unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. höhere Gewalt, die Erbringung einer vertragsgegenständlichen Leistung, Mitwirkungs- oder Beistellleistung kann SPS die Anpassung des Vertrages verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Als höhere Gewalt gilt jedes von SPS nicht zu vertretende und auch nicht durch vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt abwendbare Ereignis, das SPS an der vertragsgemäßen Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, Mitwirkungs- oder Beistellleistungen ganz oder teilweise hindert, insbesondere Naturereignisse, Strom- und Leitungsausfälle, die nicht im Einflussbereich der SPS liegen, von Brandstiftung, Vandalismus, Einbruch, Sabotage, Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen sowie mit diesen vergleichbaren Sachverhalten.

In diesen Fällen bestehen keine Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche oder Rechte (einschließlich Gestaltungsrechte, Einwendungen oder Einreden) des Kunden.

Wird nach Vertragsschluss eine Gefährdung des Vergütungsanspruchs von SPS erkennbar, kann SPS Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist ist SPS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Sämtliche Ansprüche von SPS sind in diesem Fall unbeschadet vereinbarter Zahlungsziele sofort und in voller Höhe vom Kunden zu erfüllen.

Erhöhen sich Lohn- und Materialkosten nach Vertragsschluss nicht nur unwesentlich, kann SPS den Lieferpreis angemessen anpassen oder, widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, vom Vertrag zurücktreten.

V.         Eigentums- und Immatrialgüterrechte, Unterlagen

Sämtliche Rechte an der dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung bereitgestellter Infrastruktur (z.B. die von SPS bereitgestellten Hardware- und Softwarekomponenten) verbleiben mit Ausnahme einfacher Nutzungsrechte, die dem Kunden im Einzelfall eingeräumt werden, bei SPS.

Die Schutzrechte (insbesondere Immaterialgüter- und Leistungsschutzrechte sowie Anwartschaften an solchen) an den durch SPS erstellten oder verwendeten Hardware- und Softwarekomponenten, deren Erweiterungen sowie an Organisations- und Programmunterlagen stehen der SPS oder deren Lizenzgeber zu.

Der Kunde erhält für die Dauer des Einzelvertrags ein nicht exklusives, nicht ausschliessliches, zeitlich auf die Erfüllung des jeweiligen Einzelvertrages beschränktes und an dessen Zweck gebundenes, nicht übertragbares sowie nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der von SPS bereitgestellten Infrastruktur (Soft- und Hardwarekomponenten) sowie den zur Verfügung gestellten Unterlagen. Dies umfasst nicht das Recht zur Bearbeitung oder Veräusserung.

An allen Unterlagen, wie unter anderem Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, die SPS dem Kunden zur Verfügung stellt, auch solche in elektronischer Form, behält sich SPS die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ausschliesslich für den Vertragszweck des Einzelvertrags genutzt und kopiert werden. Eine Weitergabe vertraulicher Unterlagen an Dritte ist dem Kunden nicht erlaubt.

VI.        Leistungen

SPS erbringt seine Leistungen fachmännisch und sorgfältig mit den für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen.

SPS ist berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen nach eigener Wahl Dritter, insbesondere Unterauftragnehmern und Lieferanten, zu bedienen.

SPS ist nicht verpflichtet, Daten, die der Kunde SPS im Rahmen der Leistungserbringung zur Weiterverarbeitung, gleich welcher Art, zur Verfügung stellt, auf ihre inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Stellt SPS fest, dass Daten einen rechtswidrigen Inhalt haben oder haben können oder zur Verarbeitung einer besonderen Genehmigung bedürfen, informiert sie den Kunden. SPS behält sich vor, diese Daten von einer Be- und/oder Verarbeitung auszuschließen.

Besteht die Leistung der SPS in dem Versenden von E-Mails, deren Inhalte der Kunde vorgegeben hat, so trägt der Kunde alleine und uneingeschränkt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und des Versandes sowie jeglicher Verarbeitung der E-Mails und deren Versand durch SPS an die vom Kunden bereitgestellten gestellten E-Mail-Empfänger-Adressen.

Hat die vom Kunden gewünschte Erbringung einer Leistung der SPS zur Folge, dass hierdurch wegen etwaiger konzeptionell bedingter Verstöße gegen die Bestimmungen der Deutschen Post AG erhöhte Portokosten anfallen, so haftet SPS dafür nicht, es sei denn, dies war SPS im Vorfeld bekannt und SPS hat den Kunden nicht darauf hingewiesen.

VII.      Gefahrenübergang; Verpackung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt bei Warenlieferungen der SPS an den Kunden oder einen vom Kunden bestimmten Empfänger INCOTERMS 2010 EXW vereinbart, Ziffer VIII.1. bleibt unberührt.

Für Transport- und alle sonstigen Verpackungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Entsorgung von Verpackungen obliegt dem Kunden.

Der Abschluss einer Transportversicherung durch SPS erfolgt nur aufgrund einer ausdrücklichen Beauftragung sowie auf Kosten des Kunden.

VIII.      Zahlungsbedingungen und Verzug

Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, gelten alle Preise ausschließlich Verpackung; die Verpackung wird am Tag der Rechnungsstellung gesondert in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung genannte Konto zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

Leistet der Kunde nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rechnungsdatum, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. In einem solchen Fall ist SPS berechtigt, während des Verzugs Geldschulden in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ferner behält SPS sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

IX.        Liefer- und Leistungszeit

Der Beginn von Leistungs- und Lieferfristen setzt die Abklärung aller technischen Fragen, die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten durch den Kunden sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen voraus. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, sind die Fristen angemessen, mindestens aber um den Zeitraum der Verzögerung verlängert und SPS haftet SPS nicht wegen unvollständiger oder verzögerter Leistungserbringung.

Für den Fall, dass SPS aufgrund vom Kunden gelieferten, fehlerhaften Datenmaterials die Leistungen nicht fristgemäß oder fehlerfrei erbringen kann, behält SPS weiterhin seinen Zahlungsanspruch.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist SPS berechtigt etwaige Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Ferner geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung oder Leistung zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Verzug geraten ist.

X.         Nacherfüllung

Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Soweit ein Mangel Leistung von SPS vorliegt, ist SPS nach Wahl von SPS zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache bzw. Erbringung einer mangelfreien Leistung berechtigt. Nacherfüllungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

Im Fall der Mangelbeseitigung ist SPS verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Maßnahmen zur Mängelbeseitigung hemmen die Verjährung der Mängelansprüche für die Dauer der Arbeiten. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

XI.       Haftung

SPS haftet ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Weitergehende als in diesen Bedingungen genannte Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden sind, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

Gerät SPS aus von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertretenden Gründen in Lieferverzug, haftet sie für den dem Kunden entstandenen vorhersehbaren Schaden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von SPS auf 0,5 % für jede vollendete Woche der Verspätung, insgesamt höchstens auf 5 % des jährlichen Auftragsvolumens je Kalenderjahr begrenzt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens sowie nur dann zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SPS beruht.

SPS haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt für Schäden, die SPS bei der Erbringung der vertraglichen Leistung aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht hat. Ferner bei Arglist und der Nichterfüllung von Garantien.

Eine Haftung bei leicht fahrlässig verursachten Schäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. In diesem Falle ist die Haftung der SPS beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen, nachgewiesenen Schaden, maximal jedoch (a) im Falle eines einmaligen Auftrages begrenzt auf 0,5 % und (b) im Falle eines auf mehrere wiederkehrende Leistungen angelegten Vertrages, für alle auftretenden Schäden insgesamt, begrenzt auf 5% des jährlichen Auftragsvolumens je Kalenderjahr.

Die Haftung für indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden, Imageschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn und nicht ersparte Aufwendungen ist im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie unabdingbare Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

Soweit die Haftung SPS gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung ihrer Organe, Vertreter, Mitarbeiter oder sonstiger Dritter, die SPS in die Leistungsbringung einbezieht.

Soweit infolge von Pflichtverletzungen der SPS Schäden bei Dritten, insbesondere Konzernunternehmen des Kunden i.S.d. §§ 15 ff AktG, Kunden des Kunden oder Kunden von Konzernunternehmen des Kunden entstehen, haftet SPS gegenüber dem Kunden nur, sofern der Kunde dem Dritten gegenüber gesetzlich haftbar ist.

Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach datenschutzrechtlichen Vorschriften unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung erleidet, bleibt der Kunde gegenüber dem Betroffenen verantwortlich. Soweit der Kunde zum Schadensersatz gegenüber dem Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff bei der SPS im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen vorbehalten.

SPS haftet nicht für Schäden, die aufgrund falschen Kundenangaben entstanden sind, sofern die Ursache für die Fehlerhaftigkeit nicht im Verantwortungsbereich von SPS liegt.

Für den Fall, dass (i) SPS Ware aufgrund von Vorgaben des Kunden (z.B. Layoutmuster, Art der Verpackung, etc.) produziert, die gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter beeinträchtigen können (ii) vom Kunden Daten zur Verfügung gestellt erhält, deren Verarbeitung gegen ein rechtliches Verbot verstößt oder einer besonderen Genehmigung bedarf, (iii) vom Kunden inhaltlich vorgegebene, rechtlich nicht zulässige E-Mails an Dritte übermittelt, haftet der Kunde SPS für alle Schäden, die SPS durch die im Rahmen der vertragsgemässen Ausführung der Leistungen entstehen. Der Kunde ist SPS im Falle einer Inanspruchnahme durch einen Dritten zur Freistellung verpflichtet.

XII. Verjährung

Die Verjährungsfrist für gegen SPS gerichtete Ansprüche beträgt ein Jahr. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Ansprüche auf Ersatz von durch SPS oder ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Dienstleister grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

XIII.      Rücktrittsrechte

SPS ist nach Wahl von SPS zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Leistung nur gegen Vorkasse berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber SPS gefährdet ist.

SPS ist weiter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn beim Kunden der Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO eintritt oder vom Kunden über das Vermögen oder den Betrieb des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung beantragt wird oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgewiesen wird.

Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in Ziffer IX enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.

Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses finden die Ziffern IX.1und IX.2 analog mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des Rücktrittsrechts ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht tritt.

XIV.    Datenschutz und Geheimhaltung

SPS speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie personenbezogene Daten Dritter (z.B. Adressdaten), welche der Kunde bereitgestellt hat, soweit dies für die Erbringung der Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist. Hierbei ist SPS insbesondere dazu verpflichtet, hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten die Bestimmungen der Datenschutzgesetze zu beachten und ihre im Zusammenhang mit der Dienstleistung und deren Durchführung eingesetzten Beschäftigten zur Geheimhaltung auf das Datengeheimnis (Art. 28. Abs. 3 S. 2, 29, 32 Abs. 4 DSGVO) zu verpflichten.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Auftragserteilung die gegebenenfalls notwendigen Einwilligungen Dritter einzuholen. SPS darf davon ausgehen, dass diese Einwilligungen bei Auftragserteilung vorliegen. Eine eigene Prüfungspflicht der SPS besteht nicht.

Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselte Daten, die über das Internet versandt werden, einerseits bekannt werden könnten und andererseits von Dritten verändert werden könnten. Der Kunde trägt das alleinige Haftungsrisiko, dass Daten nicht oder nicht in der von ihm gesandten Form bei SPS ankommen. Der Kunde trägt ebenfalls das alleinige Haftungsrisiko, falls von Dritten Missbrauch mit den unverschlüsselt gesandten Daten betrieben wird. SPS darf darauf vertrauen, dass die Daten in der Form, in der SPS sie erhält, vom Kunden gesandt wurden.

XV.      Eigentumsvorbehalt

SPS behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SPS berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch SPS liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, SPS hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch SPS liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. SPS ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde SPS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit SPS ggfs. Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt SPS jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der SPS, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. SPS verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann SPS verlangen, dass der Kunde SPS die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für SPS vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, SPS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt SPS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

Wird die Ware mit anderen, SPS nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt SPS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde SPS anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für SPS.

XVI.     Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SPS anerkannt sind.

XVII.     Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung ist stets diejenige Betriebsstätte, an der die bestellten Waren, Werke oder Dienstleistungen vereinbarungsgemäß zu liefern bzw. zu erbringen sind (Empfangsstelle). Erfüllungsort für die Zahlung ist Bamberg.

XVIII.     Schlussbestimmung

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen SPS und dem Kunden ist Bamberg oder nach Wahl von SPS der Geschäftssitz des Kunden.

Stand Juli 2020